AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Werkleistungen durch die OXYSPIN GmbH, Kolonnenstraße 8, 10427 Berlin, E-Mail: info@oxyspin-europe.com (nachfolgend "Auftragnehmer") an ihre Kunden (nachfolgend "Auftraggeber")

  1. Allgemeines
    1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Werkleistungen gelten für Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.

1.2 Der Auftragnehmer schließt keine Verträge mit Verbrauchern oder Privatpersonen ab.

1.3 Werden neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder sonstige Bedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil, so gehen die Bestimmungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Falle eines Widerspruchs diesen AGB vor.

1.4 Von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden vom Auftragnehmer nicht anerkannt, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

  1. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
    2.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, folgende Leistungen zu erbringen:

[Beschreibung der Dienstleistung]

2.2 Der konkrete Leistungsumfang ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.

2.3 Der Fertigstellungstermin und die Modalitäten der Bereitstellung des Werkes sind individuell zu vereinbaren. Der Auftragnehmer hat die beauftragte Leistung zum vereinbarten Termin abnahmefähig und mangelfrei zu erbringen. Ist eine rechtzeitige Fertigstellung des Werkes nicht möglich, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich über die Gründe der Verzögerung zu informieren.

2.4 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die vertraglich geschuldeten Leistungen zu erbringen. Bei der Ausführung seiner Tätigkeiten unterliegt der Auftragnehmer jedoch keinen Weisungen hinsichtlich der Art, des Ortes oder der Zeit der Ausführung. Der Auftragnehmer wird jedoch seine Arbeitstage und die Zeiteinteilung an diesen Tagen so gestalten, dass eine optimale Effizienz bei der Ausübung seiner Tätigkeit und der Realisierung des Vertragsgegenstandes erreicht wird. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nur in Abstimmung und in Absprache mit dem Auftraggeber.

2.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrages weitere Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Der Auftragnehmer haftet für die Leistung dieser Erfüllungsgehilfen wie für seine eigene Leistung.

2.6 Es handelt sich um einen Werkvertrag; dementsprechend gelten ergänzend die §§ 631 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

  1. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
    Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass alle Informationen, Daten und sonstigen Inhalte, die er zur Erbringung der Leistungen zu liefern hat, vollständig und richtig zur Verfügung gestellt werden. Für Leistungsverzögerungen, die durch eine verspätete, aber notwendige Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, ist der Auftragnehmer in keiner Weise verantwortlich; die Regelungen unter der Überschrift "Haftung/Schadensersatz" bleiben unberührt.
  2. Vergütung
    Die Vergütung wird individuell vereinbart und ist in der Regel nach Abnahme des Werkes fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Rechnung beim Auftraggeber zahlbar.
  3. Abnahme
    Nach Fertigstellung des Werkes fordert der Auftragnehmer den Auftraggeber auf, das Werk abzunehmen. Der Auftraggeber prüft dann, ob das Werk vertragsgemäß und frei von wesentlichen Mängeln ist. Der Auftraggeber und der Auftragnehmer dokumentieren die Abnahme in einem Abnahmeprotokoll.
  4. Gewährleistung
    Es gelten die gesetzlichen Mängelgewährleistungsrechte.

Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an dem Werk verbleibt bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung beim Auftragnehmer.

  1. Haftung
    8.1 Der Auftragnehmer haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund einer Garantie, soweit nicht etwas anderes geregelt ist, oder aufgrund zwingender Haftung (z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz). Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, so ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht nach dem vorstehenden Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

8.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Verstößen des Auftraggebers gegen diese Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden.

  1. Datenschutz und Vertraulichkeit
    9.1 Der Auftragnehmer wird alle Angelegenheiten, die ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, streng vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Mitarbeiter und/oder Dritte, die Zugang zu den vertragsgegenständlichen Informationen haben, zur Vertraulichkeit zu verpflichten. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt unbefristet über die Laufzeit dieses Vertrages hinaus.

9.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen - insbesondere die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes - einzuhalten.

  1. Schlussbestimmungen
    10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf).

10.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

10.3 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung seiner vertraglichen Leistungen durch zumutbare Mitwirkungshandlungen unterstützen, soweit dies erforderlich ist. Insbesondere wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer die für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.

10.4 Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, vereinbaren die Parteien für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis die Zuständigkeit der Gerichte am Sitz des Auftragnehmers; ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

10.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderung der Rechtsprechung, der Gesetzgebung, der Marktbedingungen oder der Geschäfts- bzw. Unternehmensstrategie) diese AGB unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail informiert. Widerspricht der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist, so gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht der Kunde, werden die Änderungen nicht wirksam; in diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der geplanten Änderung zu kündigen. In der Mitteilung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Kündigungsfrist und die Folgen des Widerspruchs bzw. des Unterbleibens des Widerspruchs hingewiesen.